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   OLG Düsseldorf, 26.01.2022 - Verg 30/21   

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OLG Düsseldorf, 26.01.2022 - Verg 30/21 (https://dejure.org/2022,58742)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2022 - Verg 30/21 (https://dejure.org/2022,58742)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - Verg 30/21 (https://dejure.org/2022,58742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 160 Abs. 1 ; GWB § 135 Abs. 1 ; GWB § 142
    Vergabeanfechtung bzw. Nachprüfung eines offenen Verfahrens bezogen auf Sicherungsmaßnahmen für Gleisbauarbeiten mit dem einzigen Zuschlagskriterium des Preises

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwesentliche Auftragsänderung ist ausschreibungsfrei!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragsänderung wesentlich: Auf das Angebot des Auftragnehmers kommt es an! (VPR 2024, 2049)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragsänderung wesentlich? Auf das Angebot des Auftragnehmers kommt es an! (IBR 2024, 248)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2017 - Verg 38/16

    Zeitliche Grenzen der Vergabenachprüfung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2022 - Verg 30/21
    Das zeigt auch § 168 Abs. 2 GWB, insbesondere sein Satz 2, wonach aus Gründen der Prozessökonomie nur dann eine Zuständigkeit der Vergabekammer (fort)besteht, eine Rechtsverletzung trotz Zuschlags festzustellen, wenn das Nachprüfungsverfahren zum Zeitpunkt des Zuschlags bereits eingeleitet war (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00, NJW 2001, 1492 f; Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 18).

    § 135 GWB regelt damit den Spezialfall der Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags trotz eines bereits erteilten Zuschlags (Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 19).

    In solchen Fällen ist eine rechtliche Argumentation, nach der ein Verstoß gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 GWB zu bejahen ist, nicht schon im Rahmen der Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs, sondern erst im Rahmen der Begründetheit zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2019, 13 Verg 9/19, NZBau 2020, 535 Rn. 17).

  • OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19

    Wirksamkeit des Zuschlags; Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2022 - Verg 30/21
    In solchen Fällen ist eine rechtliche Argumentation, nach der ein Verstoß gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 GWB zu bejahen ist, nicht schon im Rahmen der Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs, sondern erst im Rahmen der Begründetheit zu überprüfen (Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 24. Oktober 2019, 13 Verg 9/19, NZBau 2020, 535 Rn. 17).

    Die vom Oberlandesgericht Celle offengelassene Frage, ob § 132 Abs. 1 Satz 1 GWB auf Änderungen vor Zuschlagserteilung entsprechend anzuwenden ist (Beschluss vom 24. Oktober 2019, 13 Verg 9/19, NZBau 2020, 535 Rnrn.

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2022 - Verg 30/21
    Ist es - infolge eines wirksamen Zuschlags - zu einer definitiven Rechtsverletzung im Vergabeverfahren gekommen, so sind gemäß § 13 GVG für die sich daraus ergebenden Rechtsstreitigkeiten unmittelbar die ordentlichen Gerichte zuständig (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00, NJW 2001, 1492 f.).

    Das zeigt auch § 168 Abs. 2 GWB, insbesondere sein Satz 2, wonach aus Gründen der Prozessökonomie nur dann eine Zuständigkeit der Vergabekammer (fort)besteht, eine Rechtsverletzung trotz Zuschlags festzustellen, wenn das Nachprüfungsverfahren zum Zeitpunkt des Zuschlags bereits eingeleitet war (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000, X ZB 14/00, NJW 2001, 1492 f; Senatsbeschluss vom 19. April 2017, VII-Verg 38/16, BeckRS 2017, 116312 Rn. 18).

  • VK Bund, 06.05.2021 - VK 2-33/21

    Keine wesentliche Auftragsänderung nach § 132 GWB in einem Fall der Reduzierung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2022 - Verg 30/21
    Die Antragstellerin beantragt, 1. die Entscheidung der Vergabekammer des Bundes vom 6. Mai 2021, VK 2-33/21 aufzuheben;.

    Die Antragsgegnerin und die Beigeladene beantragen, 1. die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 6. Mai 2021 (VK 2-33/21) zurückzuweisen;.

  • BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2022 - Verg 30/21
    Ein bloßer Verweis auf das Vorbringen der Antragsgegnerin oder auf das eigene Vorbringen erster Instanz genügt dem Begründungserfordernis nicht (vgl. zur Berufungsbegründung BGH, NJW 2013, 174 Rn. 10).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2022 - Verg 30/21
    Hierfür bedarf es einer sachlichen Stellungnahme zur sofortigen Beschwerde (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 63).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2022 - Verg 30/21
    Es bedarf folglich einer aktiven Beteiligung am Verfahren, in deren Rahmen der Beigeladene nicht nur erfolgreich eigene Anträge gestellt, sondern diese begründet oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (Senatsbeschluss vom 17. Mai 2004, Verg 12/03, BeckRS 2005, 3569; OLG Celle, Beschluss vom 12. Januar 2012, 13 Verg 9/11, BeckRS 2012, 1456).
  • OLG Celle, 13.12.2011 - 13 Verg 9/11

    Rüge der Vermischung von Eignungskriterien und Zuschlagskriterien bei einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2022 - Verg 30/21
    Es bedarf folglich einer aktiven Beteiligung am Verfahren, in deren Rahmen der Beigeladene nicht nur erfolgreich eigene Anträge gestellt, sondern diese begründet oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (Senatsbeschluss vom 17. Mai 2004, Verg 12/03, BeckRS 2005, 3569; OLG Celle, Beschluss vom 12. Januar 2012, 13 Verg 9/11, BeckRS 2012, 1456).
  • VK Bund, 23.04.2021 - VK 2-29/21

    Angebotsausschluss wegen Abweichen des Angebots von den Vergabeunterlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2022 - Verg 30/21
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 6. Mai 2021 (VK 2 - 29/21) wird zurückgewiesen.
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OLG Düsseldorf, 02.06.2021 - Verg 30/21 (https://dejure.org/2021,75355)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.2021 - Verg 30/21 (https://dejure.org/2021,75355)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - Verg 30/21 (https://dejure.org/2021,75355)
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